Beginn des Bebauungsplanverfahrens

Um das OGS-Gelände als Vereinsheim und Mittelpunkt der vereinsmäßigen Aktivitäten zu etablieren bedarf es einer planungsrechtlichen Grundlage. Hiermit ändert sich Zweckbestimmung des Geländes von einer Nutzung als Industrie- und Gewerbegelände hin zu einem Raum für „Kunst, Kultur, Integration, Jugend- und Erwachsenentreff“ in Teterow. Mit der Aufnahme dieses Verfahrens als wichtigen Baustein raumstruktureller Prozesse in Teterow, stehen vom Juni 2020 bis Ende 2021 verschiedene behördliche Prozesse an, welche schließlich eine umfängliche Nutzung zu satzungsmäßigen Zwecken ermöglichen.